Allgemeine Geschäftsbedingungen der FLM Kassensysteme AG

(Stand: 01.01.2015)

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der FLM Kassensysteme AG, Luzern, Schweiz (nachfolgend die "FLM") und ihrem Kunden einschliesslich sämtlicher resultierender Ansprüche gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von der FLM nicht anerkannt, es sei denn, die FLM hat diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt.

Die AGB gelten durch Auftragsstellung sowie durch Annahme eines Angebotes oder einer Lieferung als anerkannt. Sie gelten weiterhin als anerkannt innerhalb dauernder Geschäftsbeziehung.

Die AGB stellen einen integrierten und festen Bestandteil des Vertrages zwischen der FLM und dem Vertragspartner dar. Der Vertrag setzt sich somit aus den von den Parteien unterzeichneten Vertragsdokumenten sowie den AGB zusammen. Bei Widersprüchen gehen die im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarungen den AGB vor.

2. Angebote

Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Angebote der FLM freibleibend und unverbindlich. Das heisst, erhöhen oder reduzieren sich die Einkaufspreise, die Transportpreise, öffentlichen Abgaben oder andere ausschlaggebende Faktoren, so behält sich die FLM das Recht vor, die vereinbarten Preise (inklusive Festpreise) anzupassen.

3. Auftragsannahme

Alle Aufträge werden von der FLM nur zu den vorliegenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Die FLM behält sich das Recht vor, Kundenaufträge im Einzelfall abzulehnen.

4. Installation

Für die Installation/Programmierung und Schulung ist die vorgegebene Zeit gemäss Kaufvertrag massgebend. Zusätzliche Aufwendungen werden in Rechnung gestellt. Erstellen von Datenleitungen (Hausinstallationen) und Installation des PC’s sind Sache des Kunden.

5. Support Abonnement

30 Tage nach Installation wird automatisch unser Mindestabonnement in Rechnung gestellt. Dieses Abonnement beinhaltet einen kostenlosen Vor-Ort-Service bis zum Ablauf der Garantiezeit, Support per Telefon während den Bürozeiten sowie Hotline ausserhalb der Bürozeiten.

6. Preise und Versandkosten

Die Preise verstehen sich in Schweizerfranken (CHF). In den angegebenen Preisen sind die gesetzliche Mehrwertsteuer, Entsorgungsgebühren, Abgaben, Transportkosten, Verpackungskosten, Versandspesen, sofern nicht explizit ausgewiesen, nicht enthalten. Verpackungskosten werden zusätzlich zu den Versandkosten verrechnet, mindestens jedoch CHF 12.00.

7. Beanstandungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware nach Erhalt mit der nötigen Sorgfalt umgehend zu prüfen. Reklamationen für mangelhafte Ware, fehlende Ware oder Teile davon sind spätestens nach 5 Tagen - ab Entgegennahme der Ware gerechnet - schriftlich anzubringen. Spätere Beanstandungen von erkennbaren Mängeln erheben keinen Anspruch auf Ersatzlieferung, Nachbesserung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz gegenüber der FLM.

8. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

Die Rechnung ist innert 10 Tagen netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab der zweiten Mahnung werden pro Mahnung CHF 10.- Mahnkosten verrechnet. Die FLM behält sich das Recht vor, ab dem angegebenen Fälligkeitsdatum für jeden Tag, um den die Zahlung verspätet eintrifft, Verzugszinsen zu erheben. Basis des Verzugszinses ist der Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zuzüglich fünf Prozent.

Unberechtigte Abzüge werden in jedem Fall nachbelastet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden oder im Falle der Einleitung oder Eröffnung des Konkurses oder Liquidationsverfahrens gegen den Kunden ist die FLM berechtigt, die gelieferten Kaufgegenstände ohne Rückzahlung der bisher geleisteten Zahlungen abzuholen. Der Aufwand und die Miete sowie Instandstellungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.

9. Sicherheit

Die FLM behält sich das Recht vor, vor Übergabe der Ware als Sicherheit eine Systemsperre einzurichten, welche sich bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung aktiviert.

10. Gefahrenübergang

Die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Untergangs von Lieferwaren geht bei Ablieferung beim Besteller; bei Abholung durch den Besteller selber; bei Abholung durch ein anderes Unternehmen, sowie bei Übergabe der Ware an einen Fremdspediteur, auf den Besteller über.

11. Garantie, Gewährleistung, Haftung

Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum. Abweichende Garantiezeiten müssen in den Verträgen einzeln festgelegt werden und bedingen der Schriftform.

Die FLM garantiert, dass sie die Ware in funktionstüchtigem Zustand liefert. Die FLM verpflichtet sich als Gewährleistung zur Beseitigung der Fehler oder zum Ersatz aller Teile, die nachweisbar infolge von Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler schadhaft oder unbrauchbar sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, welche die FLM nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Die FLM erbringt die Gewährleistung in seinen Räumen (Bring-in Garantie). Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zulasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum der FLM. Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen.

Kann der Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden (Schadenersatzansprüche) verlangen.

12. Eigentum und Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der FLM. Die FLM behält sich vor, auf Kosten des Kunden, die Ware im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Pflichten des Bestellers ist der Sitz der FLM.

14. Gerichtsstand

Dieser Vertag untersteht schweizerischem Recht. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Luzern Land in Kriens. Die FLM ist indessen berechtigt, den Käufer an seinem Sitz/ Wohnsitz zu belangen.

15. Verschiedenes

Die FLM behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

16. Gültigkeit

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind integraler Bestandteil jedes Kauf- und Servicevertrages. Mit dem Zustandekommen eines Vertrags stimmt der Auftraggeber diesen AGB zu.